Impressum von DSA_Larp nicht rechtsgültig!
#1
Ich habe mich gerade mit meinem neuen Arbeitskollegen zufälligerweise über den Irrglauben fast aller Forums- und Webside-Besitzer unterhalten, bei dem sie glauben, mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 vom Landgericht Hamburg von (verbotenen) Inhalten auf ihren Seiten, die andere reingestellt haben, distanzieren zu können. Das witzige dabei ist, dass genau dieses Urteil gar nicht rechtsgültig geworden ist und eben genau diejenigen anklagt, die dieses Urteil als Disclaimer benutzen. Es macht sich also jeder, der dieses Urteil als Disclaimer auf seine Seite setzt, verdächtig, von (verbotenen) Inhalten zu wissen!

So meine (naive) Auslegung. Genauere Infos mit fundierten Hintergrund findet ihr hier:

http://www.daniel-rehbein.de/urteil-land...mburg.html

(Hab ich nicht gelesen, nur mir erklären lassen.)

Ich empfehle aber auf jeden Fall, die hier (www.dsa-larp-net) unter "Links" untergebrachte Erklärung zu löschen und durch eine bessere zu ersetzen. Wichtig sind dann dabei Klauseln wie: "Zum Zeitpunkt der Installation dieser Seite waren alle Inhalte geprüft und sauber. Sollte sich dies ändern, bin ich sofort zu benachrichtigen!" Eine pauschale Distanzierung ist NICHT möglich!

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Links

Im Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht Hamburg, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Als Webmaster erkläre ich ausdrücklich, dass ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe oder hatte. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei mir angemeldeten Banner und Links führen.
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Geschützmeister: "Wie?! Ihr trefft den Scharfschützen auf dem Turm mit euren Pfeilen nicht?! Dann laßt mich mal ran..."
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#2
Den Text kenne ich auch. Leider sind die Meinungen (wie immer im Recht) da sehr gegensätzlich und selbst der Muster-Disclaimer der Bundesregierung ist wohl so nicht gültig. Ich wäre froh, wenn mal einer unserer diversen "Rechtsgelehrten" uns mit einem besseren Disclaimer und auch guten AGBs aushelfen können. Wir beide sind ja leider nur Informatiker, bei uns ist 1+1 immer =2
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#3
Aber 1 + 1 ist doch 0!

http://en.wikipedia.org/wiki/Exclusive_o...ve_symbols
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#4
Falsch!
1 + 1 ist doch selbstverständlich = 10
Mr. Green
*kopfschüttel*
 .  
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#5
Entschuldigung, ich habe das gültige Zahlensystemzu nennen vergessen...

Wer ist dieser Rehbein und warum darf er eine Rechtsmeinung haben? Er scheint mir eher so ein Homepage-Coder zu sein...
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#6
Auf meiner Webseite steht als Disclaimer nur das hier:

Zitat:Haftungshinweis:

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird keine Haftung für die Inhalte externer Links übernommen. Für den Inhalt der externen verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Kommentare auf www.arienna.de geben ausschließlich die Meinung der jeweiligen Autoren wieder.

Ich weiß nicht, ob das reicht, aber vielleicht wäre das ein Ansatz.
Von Beruf: Allzweckelfe... Jeder sollte eine haben!

Ariennas Webseite: http://www.arienna.de

Muh?

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#7
So wie man sagt "Ein sicherer PC ist ein ausgeschalteter PC", möchte ich zu dem Thema fast sagen "Ein sicherer Disclaimer ist ein nicht vorhandener Disclaimer ohne zugehörige Homepage".
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#8
Tut mir leid Leute: Sowenig wie ich IT-Meinungen von Juristen akzeptiere, ist auch eine Rechtsmeinung von Informatikern und Konsorten so wertvoll wie ein gebrauchter Sarg.
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#9
Hast Du nicht noch einen jxx-Kontakt, der sich damit auskennen könnte?
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#10
(16.09.2009, 10:55)VolkoV schrieb: Wer ist dieser Rehbein und warum darf er eine Rechtsmeinung haben? Er scheint mir eher so ein Homepage-Coder zu sein...

Der ist Doktor in Jura...
(16.09.2009, 10:59)VolkoV schrieb: Tut mir leid Leute: Sowenig wie ich IT-Meinungen von Juristen akzeptiere, ist auch eine Rechtsmeinung von Informatikern und Konsorten so wertvoll wie ein gebrauchter Sarg.

Trotzdem schützt Unwissenheit vor Strafe nicht... leider...

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#11
Ich denke, Volkov ist klar, worauf Du ihn aufgemerkt hast.

Die Disclaimer Diskussion ist bestimmt schon 3-5 Jahre alt. ich weiss, dass ich mit Volkov bei jxx darüber schon diskutiert habe. Das Problem ist, dass es da keine einheitliche Rechtsprechung zu dem Thema gibt und jeder eine andere Interpretation hat. Dazu kommen dann noch die ganzen Leute mit Halbwissen.

(16.09.2009, 11:25)Tremor schrieb:
(16.09.2009, 10:55)VolkoV schrieb: Wer ist dieser Rehbein und warum darf er eine Rechtsmeinung haben? Er scheint mir eher so ein Homepage-Coder zu sein...

Der ist Doktor in Jura...
Woher hast Du die Information? Auf seiner Seite habe ich dazu nix gefunden.
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#12
(16.09.2009, 11:25)Tremor schrieb:
(16.09.2009, 10:55)VolkoV schrieb: Wer ist dieser Rehbein und warum darf er eine Rechtsmeinung haben? Er scheint mir eher so ein Homepage-Coder zu sein...

Der ist Doktor in Jura...

Wo steht das denn bitte? Ich habe gerade seine Webseite nach Hinweisen darauf durchsucht und nichts dergleichen gefunden...

Mir scheint auch, dass der sich zwar mit dem Thema beschäftigt hat, aber kein Jurist ist. Und selbst wenn, dann würden mich noch die Spezialgebiete interessieren. Denn nicht jeder Jurist hat von jedem Rechtsgebiet Ahnung.
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#13
Ich muss selbst feststellen, dass ich mich geirrt habe. Wenn er Doktor wäre, hätte er es auch in der sehr ausführlichen Info im Impressum seiner Homepage hingeschrieben. Allerdings hat er sehr viele Verlinkungen und seine Quellen werden in wissenschaftlichen Arbeiten genannt...

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#14
Dass seine Quellen in wissenschaftlichen Arbeiten genannt werden, sagt aber auch nichts aus. Der Inhalt dieser Arbeiten wäre interessant (kann ja durchaus sein, dass seine Sachen in diesen Arbeiten kritisch auseinander genommen werden)
Verlinkungen sind auch kein Qualitätsindiz.
Hätte er einen Dr.-Titel und wäre er Jurist, hätte er das kenntlich gemacht. Ich gehe davon aus, dass keine der beiden Sachen zutrifft.
Ich würde da also nicht viel darauf geben.

Vor allem, wenn ich mir die Webseiten so anschaue (rein subjektiv betrachtet), ist das ein Bastler. Kein anständiger Jurist hätte so eine Webseite, die mit irgendwelchen Links derart vollgepackt ist, dass man absolut den Überblick verliert.
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#15
Nun ja. Aber deine Argumentation, aufgrund oberflächlicher Beurteilungen seinen Hinweis einfach so ungeprüft ausser Acht zu lassen, ist auch ein wenig fahrlässig...

Mir fällt gerade so auf, dass deine Wortwahl mich an irgendwas erinnert. So Argumente wie "Er ist kein Jurist, also hat er keine Ahnung!" oder "Seine Homepage ist bunt, also ist er ein Hobby-Friggler!" "Er ist kein Experte, also zählt seine Meinung nicht!" sind schon irgendwie komisch, diskrimierend. Sich nur mit der Glaubwürdigkeit der Person zu beschäftigen und nicht dem Inhalt der Arbeit/mit dem eigentlichen Thema ist irgendwie sehr kurz gedacht...

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#16
Wenn Du meine Posts richtig gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, dass ich lediglich das Layout seiner Webseite völlig subjektiv betrachtet beurteile. Ich finde, die Seite ist zu voll (Andere mögen das anders sehen).
Über seine Kompetenzen habe ich nichts gesagt.
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#17
(16.09.2009, 12:24)Tremor schrieb: "Er ist kein Experte, also zählt seine Meinung nicht!"

Falsch, ich wollte ausdrücken "Er ist kein Experte, also zählt seine Meinung nicht mehr als meine." Das ist keine Diskriminierung, das ist der Grund, warum es Experten gibt.

Woher ich weiß, dass er kein Experte sein kann? Alle Juristen, die ich kennen gelernt habe, protzen mit ihren Titel...
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#18
Ich habe trotzdem mal diesen Musterdisclaimer eingebaut. Der scheint mir auf jeden Fall durchdachter als die Ergüsse eines Homepage-Fricklers und ist durch Multi-User-QM der Wikipedia gekommen...

http://www.anwalt-seiten.de/muster-disclaimer.html
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#19
Die Wikipedia listet ein paar interessante Aspekte und Urteile zu dem Thema unter http://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer auf. Auch wenn hier wahrscheinlich ebenfalls keine Juristen am Werk waren und es wie immer keine Gewähr für den Inhalt gibt, würde ich zumindest die aufgeführten Informationen als lesenswert ansehen. Die meissten Urteile zu dem Thema sind heutzutage in ihrer Gesamtheit meisst einsehbar (auch wenn ich mir diese langen Monstren nicht antun möchte), insofern sollte ein nachvollziehen der gemachten Schlussvolgerungen für den interessierten Masochisten Webseitenbetreiber zumindest theoretisch möglich sein.
Gegen nen Dämon um drei Seelen gespielt und gewonnen (.. und betrogen Wink )
Welt geht unter. Küche unbeeindruckt.
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#20
(16.09.2009, 12:18)Arienna schrieb: Hätte er einen Dr.-Titel und wäre er Jurist, hätte er das kenntlich gemacht. Ich gehe davon aus, dass keine der beiden Sachen zutrifft.
Ich würde da also nicht viel darauf geben.

Und was für eine Wertung hast du damit ausgedrückt?

http://www.anwalt-seiten.de/muster-disclaimer.html schrieb:Die fremden Webseiten haben wir zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keinerlei Rechtsverletzungen erkennbar. Eine ständige Überprüfung sämtlicher Inhalte der von uns verlinkten Seiten ohne tatsächliche Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß können wir nicht leisten. Falls uns Rechtsverletzungen bekannt werden, werden wir die entsprechenden Links sofort entfernen.

Das ist die richtige Schlüsselaussage, die vor Gericht bestand hat...

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