Thraxas schrieb:Die Sicherheitsrichtlinien [zum Tragen von Schusswaffen] sind mir auch nicht bekannt, aber da willst Du Dich ja schlau machen.Mein Berater in Fragen der inneren Sicherheit hat mir folgende Auskunft erteilt. Es gibt drei verschiedene Arten von Berechtigungsscheinen bezüglich Feuerwaffen:
- Waffenbesitz, die Person darf Waffen besitzen und Ausstellen (Sammler) aber nicht führen oder Munition erwerben
- Munitionserwerb: Es darf Munition für Waffen erworben werden, diese dürfen aber nicht in der Öffentlichkeit getragen werden (Schützenverein)
- Berechtigung zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit, selbsterklärend. Jedoch gibt es hier keine Bestimmungen wie bestimmte Waffen zu führen sind.