Das ist nicht richtig. Die Verallgemeinerung eines Vorfalls, dazu noch ohne die Rahmenbedingungen zu kennen, ist unzulässig und ein Beispiel für die ausgesprochen oberflächliche Betrachtungsweise weiblicher Induvidien.   
	
	
	
 
	
Gruß 
Jörg Schwarz
	
Jörg Schwarz


 
