Darf beim IT-Dieben tatsächlich ein OT-Wertverlust entstehen?
#7
Jette schrieb:So nun meine Meinung als Spieler...
Wenn ich auf Cons gehe, habe ich eine prallgefüllte Geldkatze mit dabei.
Sollte mich jemand IT überfallen, ausrauben oder sonstiges habe ich nichts dagegen, wenn die Münzen dabei den Besitzer UND Eigentümer wechseln.
Ich finde es IT sogar sehr stimmig. OT stört es micht überhaupt nicht.
IT stimme ich Dir zu, das Geld ist weg, aber warum sollten die Münzen auch OT den Besitzer wechseln? Nach einem Kampf könnte ich ansonsten meinem getöteten Kontrahenten ja auch sein Schwert und seine Rüstung wegnehmen und diese dann benutzen.

sts schrieb:Der "Dieb" kann ja auch noch IT gefasst werden und so die Münzen an den Eigentümer zurückgehen.
"Ah, dies sind meine Denare! ich schmecke den Schweiß meiner Fellachen und auf dieser Dublone ist noch der Abdruck der Zähne meines Haussklaven!"
Dazu kann ich dann aber meine Münzen auch gerne wieder zur Verfügung stellen.

Zitat:Ganz wichtige Ergänzungsregel:
Gediebte Münzen müssen im Spiel belassen werden!
Also nicht dieben und ganz ganz schnell bei den eigenen OT-Sachen verstecken - so jemand auf diese pappnasige Idee kommen sollte.
Da gediebte Münzen teilweise bei ebay zum Verkauf angeboten werden dürfte es so einige Pappnasen geben. Sad
Außerdem ist diese Regel sicher sehr schwer zu kontrollieren.

VolkoV schrieb:Davon abgesehen: Wer sehr viele Münzen diebt, sollte so anständig sein, sie evtl. teilweise dem ehemaligen Besitzer zurückzugeben, wenn das Spiel zu Ende ist.
Ich finde, daß andersherum ein Schuh daraus wird. Wenn mich jemand bediebt, dann sollte ich doch entscheiden können, wieviel mir das Spiel an Münzen wert ist, ebenso, wie ich es im Falle der Taverne, Massage o.ä. entscheide.
Wenn der "Dieb" mit seiner Beute auf dicke Hose machen will, dann soll er eben seine eigenen Münzen mitbringen und diese dann nach dem "Diebstahl" einsetzen. Das muß ich schließlich auch, wenn ich den reichen Adeligen, Händler o.ä. spiele, ebenso muß ich mir teilw. teure Komponenten zur Darstellung meiner Magie oder Heilerfähigkeit selbst mitbringen.

Zitat:Vorschreiben können wir das nicht, weil wir keine Lust haben, das für Euch nachzuhalten.
Natürlich kann man das Vorschreiben. Die Kontrolle ist eine andere Sache. Aber so wie es jetzt in den Teilnahmebedingungen steht ist es ein Freifahrtsschein zur OT-Bereicherung durch eine IT-Handlung.
Gruß
Jörg Schwarz
Suchen Zitieren



Nachrichten in diesem Thema
RE: Darf beim IT-Dieben tatsächlich ein OT-Wertverlust entstehen? - von Thraxas - 11.09.2007, 11:36

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste