Naja, die Begleitung müssen ja nicht die Eltern sein, es geht ja auch mit jemand Volljährigen, der von den Erziehungsberechtigten als Aufsichtsperson bevollmächtigt wurde.
Wenn die Veranstalter oder den Veranstaltern gut bekannte Teilnehmer den Minderjährigen nicht kennen, besteht eher keine Chance, dass die Teilnahme zugelassen wird, da keiner freiwillig die Aufsichtspflicht übernehmen würde.
Wenn die Veranstalter oder den Veranstaltern gut bekannte Teilnehmer den Minderjährigen nicht kennen, besteht eher keine Chance, dass die Teilnahme zugelassen wird, da keiner freiwillig die Aufsichtspflicht übernehmen würde.
Der Tod ist allgemeiner als das Leben......
jeder stirbt, aber nicht jeder lebt.
jeder stirbt, aber nicht jeder lebt.