Hallo,
bitte geht bei Euren Avataren davon aus, dass es bei denen keine Probleme mit dem Copyright gibt.
Ansonsten empfehle ich, nehmt ein Photo von Euch.
Liebe Grüße
Ina
Jette schrieb:Ansonsten empfehle ich, nehmt ein Photo von Euch.
Auch das kann Probleme geben, wenn man es nicht selbst geschossen hat...
Geschützmeister: "Wie?! Ihr trefft den Scharfschützen auf dem Turm mit euren Pfeilen nicht?! Dann laßt mich mal ran..."
Solange man alleine drauf ist eigentlich nicht, da Du ja noch das Recht an Deinem eigenen Bild besitzt...
Jette schrieb:Solange man alleine drauf ist eigentlich nicht, da Du ja noch das Recht an Deinem eigenen Bild besitzt...
OK, das gilt aber nicht immer: Im Phantasialand (Jeder solche Park...) mußt du dann aber ca. 5 Euro für das Bild bezahlen und darfst es nicht veröffentlichen! Dort werden nämlich Einzelfotos von allen Teilnehmern der Fahrgeschäfte in witzigen Posen gemacht und anschließend angeboten. Und es ist auch nichts anderes, denn auf manchen Bildern siehst du nur dich selbst und nichts vom Fahrgeschäft...
Geschützmeister: "Wie?! Ihr trefft den Scharfschützen auf dem Turm mit euren Pfeilen nicht?! Dann laßt mich mal ran..."
Dann musst Du genau die AGBs der Veranstalter durchlesen, denn mit manchem Kauf einer Karte trittst Du Deine Rechte ab.
Meine Aussage galt auch für die meisten Larps.
Jette schrieb:Harr.. die meisten DB Photos habe ich gemacht... ich mahn Euch alle ab
(Zum Glück ist sie keine professionelle Fotographin...)
Geschützmeister: "Wie?! Ihr trefft den Scharfschützen auf dem Turm mit euren Pfeilen nicht?! Dann laßt mich mal ran..."
Es kann ja bereits abmahnfähig sein, wenn man für die Erzeugung eines Logos eine Schriftart benutzt, die nicht frei ist. Leider hatte ich (finanziell sowie zeitlich) noch keine Lust, die Bildmarke mit dem Darpatbullen einzutragen (wobei es da sicher den einen oder anderen Rechtstreit mit Produkten aus dem Kanton Uri geben könnte). Dann müssten für jeden Wappenrock Lizenzgebühren abgetreten werden...
Es empfiehlt sich also, bei im Web veröffentlichten Dokumenten die jeweilige Quelle zu kennen und zu fragen. Wenn man nun aber schon irgendwo klauen würde, dann auf jeden Fall das Dingen bearbeiten und mit einem leichten Rauschfilter versehen, geschickte Abmahnerfallen codieren im LSB eine Art Wasserzeichen. Ich rufe in diesem Beitrag explizit nicht zum klauen auf!
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